ADM-Stichprobensystem CATI

Das ADM-Stichprobensystem für Telefonbefragungen

Die „Arbeitsgemeinschaft Stichproben“ innerhalb des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) hat BIK ASCHPURWIS + BEHRENS den Auftrag für die Erstellung und Betreuung der Stichprobensysteme CATI (für telefonische Befragungen) im Festnetz und im Mobilnetz erteilt.

Für Befragungen über Festnetz und/oder Handy werden die beiden Auswahlgrundlagen jährlich von BIK aktualisiert.

Literatur zum Thema:

  • ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (Hrsg.) [2014], Stichproben-Verfahren in der Umfrageforschung, Eine Darstellung für die Praxis, 2. Auflage, Frankfurt/Main, hierzu Kap. 7 und 8
  • Arbeitsgruppe Regionale Standards (Hrsg.) [2019], Nutzung von Regionalsystemen in Bevölkerungsstichproben, Regionale Standards 2019, gesis-Schriftenreihe, Band 23, hierzu Kap. 2.3.4 und 2.3.5 (Festnetz und Mobilfunk)

Kurzbeschreibung: ADM-Stichproben für Telefonbefragungen

Juli 2013, Autor: Christian von der Heyde

In der Bundesrepublik gibt es weder ein allgemein zugängliches Verzeichnis aller Privathaushalte oder Personen noch ein vollständiges Verzeichnis aller privat genutzten Telefonanschlüsse. Die mit telefonischer Befragung erreichbare Bevölkerung ist in keinem amtlichen Telefonverzeichnis zu finden, so dass weder komplette individuelle noch statistische Angaben dazu existieren.

Die Arbeitsgemeinschaft ADM-Telefonstichproben füllt diese Lücke, indem sie den beteiligten Instituten einen Auswahlrahmen zur Verfügung stellt, der es erlaubt, repräsentative Stichproben der Bevölkerung in Privathaushalten – soweit diese telefonisch erreichbar ist – zu erstellen. Parallel dazu werden die wichtigsten statistischen Daten für diese Grundgesamtheiten zur Verfügung gestellt.

Der Auswahlrahmen, das sogenannte ADM-Telefonstichproben-System, basiert auf den im Internet veröffentlichten Eckdaten des Nummernraums, den die Bundesnetzagentur den Telefonanbietern zur Verfügung stellt und verwaltet. Dieser Nummernraum umfasst prinzipiell alle in der Bundesrepublik Deutschland nutzbaren Telefonnummern.

Unter adaptiver Nutzung des von Sabine Häder und Siegfried Gabler entwickelten Generierungsverfahrens1 werden die relevanten Eckdaten der Bundesnetzagentur so aufbereitet,

  • dass sie die Basis für die Generierung von 10er Blöcken bilden, die alle in der BRD nutzbaren Festnetznummern umfassen (sogenannte Festnetzdatei),
  • dass alle in der BRD nutzbaren Mobilfunknummern auf Basis von 10.000er Blöcken generiert werden (sogenannte Mobilfunkdatei).

Da rund 99% der Bevölkerung mit mindestens einem Telefonanschluss erreichbar sind und davon rund 12% ausschließlich über Mobilfunk (Stand 2011), sind repräsentative Abbildungen der Bevölkerung auf Basis beider Dateien jederzeit möglich. Das vom ADM initiierte und 2011/2012 durchgeführte Forschungsprojekt „Dual-Frame-Ansätze“ hat darüber hinaus die Standards erarbeitet, die die optimale Nutzung beider Auswahlgrundlagen zur Erzielung repräsentativer Abbildungen ermöglichen.2

Stichprobenziehungen aus der Festnetzdatei haben einen weiteren Vorteil: Die Festnetznummern sind mit regionalen Zuordnungen versehen, die es erlauben, bis auf Ebene des amtlichen Gemeindeschlüssels (AGS) – und bei einer Reihe von Großstädten bis auf Stadtteilebene – regional zu schichten, und so das aus der f2f-Stichprobe bekannte Schichtungssystem auch für die Telefonstichproben zu realisieren. Wegen der geringen Eintragdichte bei den Mobilfunknummern ist eine Regionalschichtung dort nicht möglich. Stattdessen können dort die Vorwahlnummern oder die Zuordnung zu Providern als externe Schichtkriterien zur Verbesserung des Stichprobendesigns genutzt werden.

Um diese Schichtungseffekte voll nutzen zu können, werden die Stichproben aus der jeweiligen Auswahlgrundlage in der Regel nach dem von L. H. Cox3 entwickelten Verfahren der Zufalls-Allokation mit Proportion zur Größe der Nachkommastellen realisiert.

Da nicht nur die Ziehung der Nummernstichproben (und damit der Zielpersonen bei den Mobilfunknummern) sondern auch die Auswahl der Zielperson im jeweils kontaktierten Privathaushalt bei den Festnetzstichproben als Zufallsauswahl realisiert werden, sind die ADM-Telefonstichproben als repräsentative Zufallsstichproben zu bewerten, die den in der mathematischen Statistik entwickelten Zufallsmodellen gehorchen.

1 vgl. S. Gabler, S. Häder; Ein neues Stichprobendesign für telefonische Umfragen in Deutschland; in: S. Gabler, S. Häder, J. H. P. Hoffmeyer-Zlotnik (Hrsg.); Telefonstichproben in Deutschland, S. 69 - 88, Opladen 1998
2 vgl. Forschungsbericht zum ADM-Forschungsprojekt “Dual-Frame-Ansätze” 2011/2012; auf der ADM-Website: https://www.adm-ev.de/forschungsprojekte/
3 vgl. L. H. Cox; A constructive procedure for unbiased controlled rounding; in: Journal of the American Statistical Association 82, S.520-524, 1987

Link zu den Richtlinien des ADM für Befragungen:
https://www.adm-ev.de/standards-richtlinien/

Mobilstichproben & HLR-Lookup:
HLR-Lookup für Mobilrufnummern [PDF]

Zusätzlich gilt auch die Qualitätsnorm:
Qualitätsnormen ISO 20252 „Markt-, Meinungs- und Sozialforschung – Begriffe und Dienstleistungsanforderungen“
Quelle: https://www.adm-ev.de/medien

ADM-Sperrdatei für Telefonstichproben

Als Mitglied des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) haben wir uns verpflichtet – bei genereller Ablehnung von Befragungen zu Zwecken der Markt- und Sozialforschung durch eine telefonisch kontaktierte Person – dafür Sorge zu tragen, dass die betreffende(n) Telefonnummer(n) in die sogenannte ADM-Sperrdatei eingetragen wird (werden).

„Die Rechte derjenigen Personen, die zu Markt- und Sozialforschungszwecken nicht mehr angerufen werden wollen und dies mitteilen, werden gewahrt, indem die Institute sicherstellen, dass – jedenfalls die bekannten Telefonnummern dieser Personen – nicht mehr angerufen werden. Sie werden entweder in die ADM-Sperrdatei oder in eine interne Datei gemeldet. Diese Dateien werden vor jeder neuen telefonischen Befragung mit den dafür gezogenen Telefonnummern abgeglichen. Identische Telefonnummern werden gekennzeichnet oder aussortiert, so dass sie nicht mehr angewählt werden.“
[Auszug „Stellungnahme des ADM und BVM zum Urteil des Landgerichts Hamburg“, Seite 9]: Stellungnahme des ADM und BVM zum Urteil des LG Hamburg [PDF]

Die BIK ASCHPURWIS + BEHRENS GMBH pflegt die ADM-Sperrdatei im Auftrag des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) gemäß Kapitel 4 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) – Artikel 24-43 Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter.

Ansprechpartner:

Christiane Heckel
Telefon: (040) 41 47 87 – 14
E-Mail: heckel@bik-gmbh.de

Kathrin Wiese
Telefon: (040) 41 47 87 – 23
E-Mail: wiese@bik-gmbh.de